Wasser ist keine Selbstverständlichkeit
Dieser Sommer hat eindrücklich gezeigt, dass Wasser keine Selbstverständlichkeit ist. Lange Trockenperioden hatten zur Folge, dass vielerorts das Wasser knapp geworden ist. In einigen Gebieten jedoch sind die Wasserspeicher sogar ganz leer geblieben und die Felder sind braun geworden.
Nun haben wir im Kantonsrat ausgerechnet in diesem Jahr das neue, nicht unbestrittene, Wassergesetz erarbeitet und verabschiedet. Die Bürger konnten in den Medien den Prozess verfolgen. Auch die Aussage, dass die Wasserversorgung nun privatisiert werden soll, wurde gemacht. Ist das wirklich so? Wie ist das mit der Wasserversorgung denn heute geregelt?
Vor allem auf dem Land ist die Wasserversorgung oft durch selbständige Genossenschaften organisiert. Diese handeln im Auftrag der Gemeinden oder von Dorfgemeinschaften, immer jedoch im Interesse der Bewohner vor Ort. Mit dem heutigen System ist es möglich, nicht wahrscheinlich aber möglich, dass Wasserrechte verkauft werden können. Damit ein Verkauf zu Stande kommen kann muss die Genossenschaftsversammlung, resp. die Gemeindeversammlung, einem solchen zustimmen. Das neue Gesetz will diese Möglichkeit soweit einschränken, dass nur ein Anteil bis zu 49% verkauft werden kann. Es will aber auch, dass die Genossenschaften weiterhin die Verantwortung sowie auch die Entscheidungskompetenz für ihr Geschäftsfeld behalten und zwar mit möglichst wenig zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Natürlich heisst es von den Gegnern des Wassergesetzes, dass die Besitzstandwahrung auch beim Vorschlag des Regierungsrates, das mehr staatlichen Einfluss wollte, gewährleistet gewesen wäre. Ich frage mich jedoch, wer denn, gemäss der Gegnerschaft, für die Wasserversorgung der abgelegenen Höfe und Alpen mit eigener Quelle die Kosten für die Organisation bei Erneuerungen, vor allem aber die Verantwortung für den Unterhalt der ganzen Versorgung, inkl. der notwendigen Leitungen, übernehmen würde. Wenn eine Quelle versiegt, sich vielleicht einen anderen Weg gesucht hat, wer kann oder darf dann eine neue Quelle fassen und wer bezahlt das? Die Gefragten konnten mir keine befriedigende Antwort auf meine Fragen geben. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz haben wir aber die Sicherheit, dass auch in Zukunft die Verantwortung für die Wasserversorgung vor Ort geregelt ist und das ohne grosse Bürokratie. Darum habe ich dem Wassergesetz, so wie es jetzt vorliegt, zugestimmt.
Nun haben wir im Kantonsrat ausgerechnet in diesem Jahr das neue, nicht unbestrittene, Wassergesetz erarbeitet und verabschiedet. Die Bürger konnten in den Medien den Prozess verfolgen. Auch die Aussage, dass die Wasserversorgung nun privatisiert werden soll, wurde gemacht. Ist das wirklich so? Wie ist das mit der Wasserversorgung denn heute geregelt?
Vor allem auf dem Land ist die Wasserversorgung oft durch selbständige Genossenschaften organisiert. Diese handeln im Auftrag der Gemeinden oder von Dorfgemeinschaften, immer jedoch im Interesse der Bewohner vor Ort. Mit dem heutigen System ist es möglich, nicht wahrscheinlich aber möglich, dass Wasserrechte verkauft werden können. Damit ein Verkauf zu Stande kommen kann muss die Genossenschaftsversammlung, resp. die Gemeindeversammlung, einem solchen zustimmen. Das neue Gesetz will diese Möglichkeit soweit einschränken, dass nur ein Anteil bis zu 49% verkauft werden kann. Es will aber auch, dass die Genossenschaften weiterhin die Verantwortung sowie auch die Entscheidungskompetenz für ihr Geschäftsfeld behalten und zwar mit möglichst wenig zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Natürlich heisst es von den Gegnern des Wassergesetzes, dass die Besitzstandwahrung auch beim Vorschlag des Regierungsrates, das mehr staatlichen Einfluss wollte, gewährleistet gewesen wäre. Ich frage mich jedoch, wer denn, gemäss der Gegnerschaft, für die Wasserversorgung der abgelegenen Höfe und Alpen mit eigener Quelle die Kosten für die Organisation bei Erneuerungen, vor allem aber die Verantwortung für den Unterhalt der ganzen Versorgung, inkl. der notwendigen Leitungen, übernehmen würde. Wenn eine Quelle versiegt, sich vielleicht einen anderen Weg gesucht hat, wer kann oder darf dann eine neue Quelle fassen und wer bezahlt das? Die Gefragten konnten mir keine befriedigende Antwort auf meine Fragen geben. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz haben wir aber die Sicherheit, dass auch in Zukunft die Verantwortung für die Wasserversorgung vor Ort geregelt ist und das ohne grosse Bürokratie. Darum habe ich dem Wassergesetz, so wie es jetzt vorliegt, zugestimmt.