Antrag zum kantonalen Richtplan
(in der Ratsdebatte)
Objekt Nr. 16 Realisierungsstand; Bedingungen, Ergänzung
Nur nach vorherigem vollständigem Auffüllen von Nr. 25
Auf die Realisierung der Deponie Grüningen/Gossau Tägernauer Holz wird vorläufig verzichtet. Die Befüllung der Deponien Lufingen (Leigrueb und Häuli) hat Vorrang. Erst wenn diese die Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit erreichen, ist die Deponiesituation neu zu evaluieren.
Begründung:
Der Richtplaneintrag bleibt, wie vorgeschlagen, bestehen. Es wird aber verlangt, dass bei der Entsorgung der Schlacke zuerst die vorhandenen Kapazitäten im Kanton genutzt werden, denn dieser Deponietyp ist nicht Standortgebunden und somit nicht auf die Region beschränkt. Die Deponie in Lufingen verfügt noch über freie Kapazität von 1,6 mio m³, was in etwa dem geplanten Volumen einer Deponie im Tägernauer Holz, Gossau, entspricht. Es könnten auch bestehende ausserkantonale Deponien beliefert werden. Lufingen wird so oder so gefüllt, wenn nicht mit Schlacke aus dem Kanton Zürich so halt aus den umliegenden Kantonen und dem Süddeutschen Raum. Ist das sinnvoll?
Da in Gossau eine weitere Deponie in unmittelbarer Nähe zum Tägernauer Holz geplant ist, die gleichzeitig in Betrieb genommen werden soll, ist das für die Gemeinde eine enorme Belastung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier zusätzlich eine nicht Standortgebundene Deponie betrieben werden soll solange im Kantonsgebiet so viel freie Kapazität vorhanden ist. Das Argument der langen Wege gilt hier nicht, denn die Schlacke wird ja auch aus dem ganzen Kantonsgebiet und von weiter her nach Hinwil gekarrt.
Die offiziellen Interessensvertreter der ZAV AG haben die Aussage gemacht, dass es für sie schlussendlich nicht ausschlaggebend ist, wo die Schlacke entsorgt wird, da alle Kosten den Gemeinden über die Gebühren belastet werden. Sollte der Kantonsrat oder ein Gericht zum Schluss kommen, dass das Tägernauer Holz als Deponie noch zurückgestellt wird, sind die zu erwartenden Mehrkosten, die meines Erachtens, absolut vertretbar sind.
Nochmals: der Richtplaneintrag bleibt bestehen aber die Bedingung wird ergänzt wie beantragt
Nur nach vorherigem vollständigem Auffüllen von Nr. 25
Auf die Realisierung der Deponie Grüningen/Gossau Tägernauer Holz wird vorläufig verzichtet. Die Befüllung der Deponien Lufingen (Leigrueb und Häuli) hat Vorrang. Erst wenn diese die Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit erreichen, ist die Deponiesituation neu zu evaluieren.
Begründung:
Der Richtplaneintrag bleibt, wie vorgeschlagen, bestehen. Es wird aber verlangt, dass bei der Entsorgung der Schlacke zuerst die vorhandenen Kapazitäten im Kanton genutzt werden, denn dieser Deponietyp ist nicht Standortgebunden und somit nicht auf die Region beschränkt. Die Deponie in Lufingen verfügt noch über freie Kapazität von 1,6 mio m³, was in etwa dem geplanten Volumen einer Deponie im Tägernauer Holz, Gossau, entspricht. Es könnten auch bestehende ausserkantonale Deponien beliefert werden. Lufingen wird so oder so gefüllt, wenn nicht mit Schlacke aus dem Kanton Zürich so halt aus den umliegenden Kantonen und dem Süddeutschen Raum. Ist das sinnvoll?
Da in Gossau eine weitere Deponie in unmittelbarer Nähe zum Tägernauer Holz geplant ist, die gleichzeitig in Betrieb genommen werden soll, ist das für die Gemeinde eine enorme Belastung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier zusätzlich eine nicht Standortgebundene Deponie betrieben werden soll solange im Kantonsgebiet so viel freie Kapazität vorhanden ist. Das Argument der langen Wege gilt hier nicht, denn die Schlacke wird ja auch aus dem ganzen Kantonsgebiet und von weiter her nach Hinwil gekarrt.
Die offiziellen Interessensvertreter der ZAV AG haben die Aussage gemacht, dass es für sie schlussendlich nicht ausschlaggebend ist, wo die Schlacke entsorgt wird, da alle Kosten den Gemeinden über die Gebühren belastet werden. Sollte der Kantonsrat oder ein Gericht zum Schluss kommen, dass das Tägernauer Holz als Deponie noch zurückgestellt wird, sind die zu erwartenden Mehrkosten, die meines Erachtens, absolut vertretbar sind.
Nochmals: der Richtplaneintrag bleibt bestehen aber die Bedingung wird ergänzt wie beantragt